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   StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 143   

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https://dejure.org/1953,526
StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 143 (https://dejure.org/1953,526)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21.08.1953 - P.St. 143 (https://dejure.org/1953,526)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21. August 1953 - P.St. 143 (https://dejure.org/1953,526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • ESVGH 11/II, 15 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 06.06.1952 - P.St. 108

    Aberkennung; Grundrechtsverwirkung; Verwirkung; Zuständigkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 143
    Der Staatsgerichtshof sieht daher keinen Anlass, von seiner ständigen Rechtsprechung (P.St. 94 und 95 vom 27.7.1952 und P.St. 108 vom 6.6.1952) abzugehen, wonach durch Art. 31 GG nicht nur solch Landesgesetze, die einem Bundesgesetz widersprechen sondern auch solche Landesgesetze, die mit einem Bundesgesetz inhaltlich übereinstimmen, aufgehoben sind.
  • StGH Hessen, 27.07.1951 - P.St. 94

    Verwirkung; Grundrechtsverwirkung; Aberkennung; Meinungsfreiheit; Zuständigkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 143
    Der Staatsgerichtshof sieht daher keinen Anlass, von seiner ständigen Rechtsprechung (P.St. 94 und 95 vom 27.7.1952 und P.St. 108 vom 6.6.1952) abzugehen, wonach durch Art. 31 GG nicht nur solch Landesgesetze, die einem Bundesgesetz widersprechen sondern auch solche Landesgesetze, die mit einem Bundesgesetz inhaltlich übereinstimmen, aufgehoben sind.
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Die lange Zeit streitige Frage nach dem Weitergelten von mit Bundesrecht übereinstimmendem Landesverfassungsrecht - umfangreiche Nachweise des Meinungsstandes aus Literatur und Rechtsprechung im Vorlagebeschluß des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 18. Juli 1969 (DVBl. 1969, S. 740 [742]) - ist spätestens seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1974 (BVerfGE 36, 342 [357 ff.]) dahingehend klargestellt, daß Landesverfassungsrecht jedenfalls dann weitergilt, wenn es mit Bundesrecht übereinstimmt (a.A. noch StGH, Beschluß vom 21.08.53 - P.St. 143 -, ESVGH 11/II, 15 Nr. 27 [L]; Beschluß vom 20.10.65 - P.St. 425 - Beschluß vom 07.08.68 - P.St. 518 -, offengelassen im Urteil vom 15.07.70 - P.St. 548/563 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Art. 31 GG auch für inhaltsgleiches Landesrecht gilt (so im Ergebnis Hess. StGH, Beschluß vom 27. Juli 1951 - P. St. 94 -, NJW 1951, 734, und Urteil vom 21. August 1953 - P. St. 143 - Nieders. StGH, Beschluß vom 18. Juli 1969 - 1/68 -, DVBl. 1969, 740; a. M.: NRWVerfGH, OVGE 16, 315 (317); Milleker, DVBl. 1969, 129 (133) mit weiteren Nachweisen).
  • StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 371

    Gerichtsvorbehalt; Rechtsbeistand; Richterliche Unabhängigkeit; Strafverfahren;

    Denn diese Bestimmung des Grundgesetzes, nach der Bundesrecht - und zwar auch ein einfaches Bundesgesetz - Landesrecht bricht, findet nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum auch auf das Verfassungsrecht der Länder und nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshof auch auf das Landesrecht Anwendung, das mit dem Bundesrecht inhaltlich übereinstimmt (siehe insbesondere Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 21.8.1953 - P.St. 143 -).
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